Berufsbezogene Deutschkurse bei eduGLOBAL

Mehr Chancen in Ausbildung & Beruf! – Wir unterstützen Menschen mit Migrationshintergrund, Asylbewerberinnen und -bewerber oder Zuwanderer aus EU-Staaten an unserem Institut: Berufsbezogene Deutschkurse qualifizieren Teilnehmer für Ihre berufliche Zukunft und stärken ihre sprachliche Handlungskompetenz gezielt dort, wo sie gebraucht wird. 

 

Berufsbezogene Deutschkurse bei eduGLOBAL – gute Gründe für Ihre Weiterbildung und Qualifizierung beim Spracherwerb:

  •  kostenlose, staatlich finanzierte Fortbildung
  •  bedarfsgerechte Förderung Ihrer Sprachkompetenz
  •  Zukunftschancen für Ausbildung & Beruf

Berufsbezogene Deutschkurse orientieren sich an dem Regelinstrument zur Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Die Förderung baut unmittelbar auf die Integrationskurse auf, in denen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache erlernen. Wer bereits über gute oder sehr gute Deutschkenntnisse verfügt, kann sich in unseren berufsbezogenen Deutschkursen sprachlich und fachlich weiterqualifizieren: In diesem Sinne unterstützen wir bei eduGLOBAL arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge bei ihrer beruflichen Neuorientierung und verbessern durch eine vertiefte Sprachkompetenz deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch Menschen, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können berufsbezogene Deutschkurse nutzen, um ihren Arbeitsalltag besser meistern zu können. 


Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. §45a AufenthaltG) – Wer ist teilnahmeberechtigt?

Wer sich mit einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöv) zusätzlich qualifizieren möchte, der sollte laut den Richtlinien des BAMF folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Teilnehmer eines Fördersprachkurses müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld).
  • Sie sind auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
  • Sie haben einen Migrationshintergrund, einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung, weil ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Einstieg in den Beruf nachgewiesen werden muss.
  • berufsbezogene Deutschkurse richten sich an: Zugewanderte (einschließlich Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Ländern mit hoher Schutzquote), EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund.

 

Voraussetzung für die Förderung für berufsbezogene Deutschkurse ist der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses (inklusive eines Orientierungskurses) oder der Mindestnachweis des Sprachniveaus B1 des gemeinsamen europäischen Referenzraums für Sprachen.  
  

 

DeuFöv-Sprachkurs – Basismodule

Grundstruktur für die Sprachkurse bilden die sogenannten „Basiskurse“. In diesem Zusammenhang wird grundsätzlich unterschieden zwischen zwei Basismodulen:

DeuFöv-Sprachkurse mit Zielsprachniveau C2 werden zurzeit noch nicht angeboten. Die Basiskurse umfassen 400 Unterrichtseinheiten. Sie sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von 15-25 Teilnehmenden.


Kosten für Berufsbezogene Sprachkurse

Ihre Teilnahme an unseren berufsbezogenen Sprachkursen ist kostenlos, der Staat kommt für Ihre Fortbildung auf. Sie benötigen lediglich einen Berechtigungsschein vom zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit.


Nur wenn Sie bereits arbeiten und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, müssen Sie für die Teilnahme einen Beitrag leisten. Dieser beläuft sich auf 50 Prozent des Kostensatzes, den die Sprachschule pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhält (2,42 € pro Unterrichtsstunde, d.h. Sie zahlen 242 € für 100 Unterrichtseinheiten). Die Zahlung des Kostenbeitrags für berufsbezogene Deutschkurse kann auch durch Ihren Arbeitgeber erfolgen.


Fahrtkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II sind.